FFH- und Vogelschutzgebiet
Mit Überzeugung steht unser Verein sowohl hinter dem FFH-Gebiet, das mit 27.588,85 Hektar das Ammergebirge umfasst sowie dem Vogelschutzgebiet, das die gesamte Fläche des Naturschutzgebiets umfasst.
In Räumen, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ausgewiesen sind, sollen bedeutsame Naturräume erhalten und weiterentwickelt werden. Es gilt außerdem ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“. Es bedeutet, dass sich weder der Bestand besonderer Arten noch der ihrer Lebensräume zum negativen verändern darf. Und gerade hier spielt die Bewirtschaftung und Pflege einer Kulturlandschaft, wie sie unsere Heimat ist, eine große Rolle. Der Erhalt von Freiflächen für seltene Arten wie Raufußhühner durch die Alm- und Alpwirtschaft sowie der Schutz von jungen Bäumen durch Kontrolle über die Rot- und Rehwildpopulation sind nur zwei der zahllosen Beispiele.
Das Vogelschutzgebiet schafft den alpinen Vogelarten zusätzlich ein Refugium. Die Wiederherstellung oder Neuschaffung von geeigneten Lebensräumen für gefährdete Tiere wie etwa Uhu und Birkhuhn sind das Ziel.